Die staatliche Förderung für Wärmepumpen ist 2026 einer der größten verfügbaren Zuschüsse für Privatpersonen in Deutschland. Bis zu 70% der Investitionskosten werden übernommen – aber nur wenn du alles richtig machst. Wir erklären das Fördersystem Schritt für Schritt.

Wichtig vorab: Die BEG-Förderung muss vor Vertragsabschluss beantragt werden. Wer erst unterschreibt und dann den Antrag stellt, geht leer aus. Westwerk übernimmt die komplette Antragstellung für dich – kostenlos und als Teil unseres Leistungspakets.

Was ist die BEG-Förderung?

BEG steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für energetische Sanierungen und den Heizungstausch. Die BEG wird über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt.

Für den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe gibt es den BEG-Heizungsförderung-Zuschuss. Dieser ist nicht rückzahlbar – es handelt sich um einen echten Zuschuss, kein Darlehen.

Wie viel Förderung bekomme ich 2026?

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren lassen:

Basisförderung

30%

Für jeden Heizungstausch zu einer erneuerbaren Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie). Gilt für alle Antragsteller.

Klimageschwindigkeits-Bonus

+20%

Für selbstnutzende Eigentümer, deren Heizung älter als 20 Jahre ist (Öl, Gas, Nachtspeicher, Kohle). Zeitlich befristet!

Einkommens-Bonus

+30%

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €. Wird über die Steuererklärung nachgewiesen.

Maximal kombinierbar: 70% Basis (30%) + Klimabonus (20%) + Einkommensbonus (30%) – mit einer Förderobergrenze von 30.000 € für das erste Wohngebäude. Das bedeutet: Maximal 21.000 € Zuschuss pro Haus.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Förderung

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
    Du brauchst einen zugelassenen Energieberater (BEG-listiert), der die Maßnahme bestätigt. Westwerk vermittelt auf Wunsch gelistete Partner.
  2. Angebot einholen – aber noch NICHT unterschreiben
    Hol dir das Angebot von Westwerk. Wichtig: Kein Vertrag unterschreiben, bevor der Förderantrag gestellt ist.
  3. Antrag beim BAFA stellen
    Online unter bafa.de den Antrag für BEG Einzelmaßnahmen stellen. Du bekommst eine Förderzusage als PDF – das ist deine "Genehmigung".
  4. Vertrag unterschreiben & Anlage installieren
    Erst nach der Förderzusage den Auftrag erteilen. Westwerk koordiniert den Einbautermin.
  5. Verwendungsnachweis einreichen
    Nach Abschluss der Arbeiten lädst du Rechnungen und Nachweise hoch. Das BAFA überweist den Zuschuss.

Wie lange dauert das?

Die Bearbeitungszeit beim BAFA beträgt aktuell 4–8 Wochen für die Förderzusage. Der Einbau darf erst nach der Zusage beginnen – plant also entsprechend Vorlaufzeit ein.

⚠️ Die häufigsten Fehler bei der BEG-Förderung:
  • Vertrag unterschreiben bevor der Antrag genehmigt ist → kein Förderanspruch
  • Falschen Antragssteller angeben (Mieter statt Eigentümer)
  • Rechnungen ohne die geforderten Pflichtangaben
  • Frist für den Verwendungsnachweis verpassen

Gibt es zusätzliche Förderung in NRW?

Ja. Neben der BEG-Bundesförderung gibt es in NRW weitere Fördermöglichkeiten:

Fazit: Die Förderung macht die Wärmepumpe deutlich günstiger

Eine Wärmepumpe für 24.000 € Brutto-Investition kostet dich nach maximaler BEG-Förderung (70%) nur noch 7.200 € Eigenanteil. Das ist ein Niveau, auf dem sich die Investition bei aktuellen Gaspreisen innerhalb weniger Jahre amortisiert.

Westwerk stellt alle BEG-Anträge für dich – als kostenloser Teil unseres Leistungspakets. Du musst dich um nichts kümmern.

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