Westwerk GmbH · Hiberniastraße 15, 46240 Bottrop
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Werkleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen grundsätzlich aus einer Hand. Eine Weitergabe der wesentlichen vertraglichen Leistungen an Subunternehmer erfolgt nicht.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder Individualvereinbarungen Vertragsbestandteil geworden sind, gehen diese im Falle eines Widerspruchs den vorliegenden AGB vor.
1.4 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Gegenstand des Vertrages ist insbesondere die Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen, Wärmepumpen sowie sonstigen elektrotechnischen Anlagen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Individualvereinbarung zwischen den Parteien.
2.3 Vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Wetterbedingungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Leistungsfrist angemessen.
2.4 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und ist hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Durchführung grundsätzlich frei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Leistungen einzusetzen.
2.6 Es handelt sich um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
3.1 Der Auftraggeber hat sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich sowie die technischen Voraussetzungen für die Montage vorhanden sind.
3.3 Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Individualvereinbarung.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen bei Verbrauchern (B2C) innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Unternehmern (B2B) beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Rechnungsstellung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
5.1 Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt die gemeinsame Abnahme durch die Parteien.
5.2 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn:
5.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen bleibt die gelieferte Ware und das hergestellte Werk Eigentum des Auftragnehmers.
8.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
9.2 Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen werden vertraulich behandelt.
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Westwerk GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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